Schuljahr 2023/2024:

Wir freuen uns, Euch bei einem unserer regelmäßig stattfindenden Elterntreffs wiederzusehen oder kennenlernen zu dürfen!

 

Anja Dosa

 

 

Heidi Landsknecht-Brucker

 

Maike Hinz

In der Landesverfassung, im Schulgesetz und in der Schulverfassung ist das Recht der Eltern, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, gesetzlich verankert. Auch an unserer Schule wählen die Eltern ihre Vertreter auf Klassenebene.

Unser Ziel ist es, in vertrauensvoller und aktiver Zusammenarbeit von Eltern, Schülern und Lehrkräften an der Gestaltung des Schulalltags mitzuwirken und die Arbeit in der Schule zu unterstützen und zu fördern.

Die wichtigsten Mitwirkungsorgane sind:

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen. Ansprechpartner (innen) sind Ihre Klassenpflegschaftsvertreter(innen) und die Schulpflegschaft, die zu Anfang jeden Schuljahres neu gewählt werden:

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.

Die stellvertretenden Vorsitzenden nehmen mit beratender Stimme teil.

Im Vertretungsfall haben sie Stimmrecht.


Die Schulpflegschaft wählt für die Dauer eines Schuljahrs eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).

Sie wählt aus diesem Gremium sechs Vertreter(innen) und sechs Stellvertreter(innen) für die Schulkonferenz.